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GV-Sitzung am 28.06.22: 1. Nachtragsvertrag zum B-Plan 17 beschlossen - Stahnsdorf einigt sich mit BImA

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Bund zahlt, Straßenplanung B-Plan 17 fraglich, Stahnsdorf will Dahlienweg vorher ausbauen

Um die undurchsichtige Gemengelage im Zusammenhang mit dem unüberlegten Baustart der Groß-KiTa auf der Ackerfläche des B-Plan-Gebiets 17 zu verstehen, muss man die Vorgeschichte zum "1. Nachtragsvertrag zum B-Plan 17" zwischen Bund (BImA) und der Gemeinde Stahnsdorf kennen, welche auf diesen Seiten bereits ausführlich dargestellt wurde. Zum GV-Beschluss B22-060 vom 28.06.22 (mit Vorlauf) hier Erläuterungen in aller Kürze :

Stahnsdorf baut eine KiTa auf einer ihr 1998 übereigneten Fläche für soziale Infrastruktur im B-Plan-Gebiet, allerdings viel größer als ursprünglich für das seit über 20 Jahren fehlende Wohngebiet gedacht. Keine Häuser, keine Straßen drumherum - ein moderner Ackerbau. Stahnsdorf weiß, dass die geplante Straßenbreite von 1998 heutzutage durchfallen würde, stellt sich aber dumm und baut einfach drauflos.

Nun kommt die Zeit der Juristen mit ihren Winkelzügen, um sich gegenseitig Brücken zu bauen: Der Bund möchte den B-Plan 17 weiterhin bebauen (mit oder ohne schmale Straßen) und das finanziell hoch verschuldete Stahnsdorf seine KiTa mit zumindest einer Straße versorgen. Die vorliegende Vertragsergänzung zum B-Plan steht jedoch auf tönernen Füßen, da weiterhin von früheren B-Plan-Vorgaben abgewichen wird.

Die Parteien einigen sich im Vertrag darauf, dass:
- der Bund eine Menge zahlt: ~90% Erschließungskosten Dahlienweg im B-Plan-Gebiet, >50% der Regenwassersammelleitung, 90% der Planungskosten für eine B-Plan-Machbarkeitsstudie wegen der Straßenbreite sowie für Artenschutzmaßnahmen.
- die Gemeinde Stahnsdorf eine Grundstückserweiterung erwerben kann, um den KiTa-Nutzern etwas Luft nach Süden zu verschaffen (Spielfläche, Parkplätze, Grün).
- die Gemeinde soll über einen Extra-Vertrag die Bauerlaubnis erhalten, den Dahlienweg im B-Plan zu erschließen und zu bauen (wir Anwohner hatten also Recht damit, dass Stahnsdorf kein Recht hatte, die Straße zu bauen.

Das Problem jedoch bleibt, dass dem Dahlienwegabschnitt vor dem KiTa-Großbau Bäume und Versickerungsmulden fehlen, die im Städtebaulichen Vertrag 2001 festgeschrieben wurden. Änderungen daran erfordern eine neue B-Plan-Abwägung. Zudem lassen die heute erforderlichen Regelquerschnitte mit den Bäumen hier nur noch eine "Verkehrsberuhigte Zone" zu. Auch soll das B-Plan-Gebiet mit der KiTa NICHT über die Blumensiedlung erschlossen werden. Diese Zusammenhänge werden im Nachtragsvertrag ignoriert, verschwinden damit aber nicht.

Diese Geschichte ist noch lange nicht zu Ende und kann mit so einer Not-Aktion nicht beendet werden. Zumal der Bund keinerlei Verpflichtung eingeht, sich an mögliche Ergebnisse der Machbarkeitsstudie zu halten. Wie verrückt ist das?

Update Stand: 16.08.22

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