|  Kommunalpolitik  |  

GV-Sitzung am 07.09.21: Anliegerversammlung wird als Präsenzversammlung durchgeführt

empty placeholder

Bürgerfrage zum geplanten Straßenausbau Dahlienweg

Die Stahnsdorfer Gemeindevertretung tagte am 07.09.21 in der Zille-Hort-Turnhalle, hatte aber keine für das KiTa-Vorhaben relevanten Themen auf der Agenda. 8 Tage vorher tauchten jedoch in den Sitzungsunterlagen die Antworten der Verwaltung (Verkehrs- und Grünflächen) zu wichtigen Fragen von Hrn. Kortz auf, die dieser in der Juni-Sitzung 12 Wochen stellte. Das war Anlass genug für Bürgerfragen, die von der "BI kitaplanung.de" auch gestellt wurden:


"Thema Ungeregelte Erschließungsplanung Dahlienweg - Anliegerversammlung notwendig

In der Antwort des FB Verkehr (Gem.-Vw. Stahnsdorf v. 30.08.21) auf Bürgerfragen v. Hrn. Kortz wird die reguläre Bürgerbeteiligung mit Vorstellung verschiedener Ausbauvarianten und einer Anliegerversammlung beschrieben. Anschließend wird behauptet, in Corona-Zeiten träfe das alles nicht zu, sondern eine 1-Wege-Kommunikation (online) reiche aus. Wie man an der heutigen GV-Sitzung hier in der Turnhalle sieht, ist eine Bürgerversammlung im gleichen Format ohne weiteres möglich, wenn man will – mehr Personen werden es auch nicht.

FRAGE 1: Unterstützt die Gemeindevertretung den Wunsch der Dahlienweg-Anlieger, die Planung einschließlich möglicher Varianten in einer Präsenzveranstaltung vorgestellt zu bekommen und darüber zu beraten? Die Ausbauform des Dahlienwegs betrifft nicht nur die Anlieger, sondern hat unmittelbare Folgen für einen KiTa-Betrieb."

Der Leiter der Bauverwaltung, Hr. Piper, ignorierte diese Diskrepanz und sondern führte aus, dass man sich an geltende Beschlüsse halten würde, Anliegeranhörungen bei Straßenbaumaßnahmen nur per Brief bzw. online vorzusehen.

Daraufhin wurde vom Fragesteller nachgehakt, dass es coronamaßnahmenbedingt keinen Anlaß und Berechtigung gäbe, einem Gespräch in Präsenz mit den betroffenen Anliegern des Dahlienwegs auszuweichen. Die Komplexität der Ausbaufragen erfordern den wichtigen Austausch und eine Beratung.

Erfreulicherweise unterstützen die vier größten Fraktionen mit eigenen kurzen Statements das Erfordernis, die Anliegerversammlung in Präsenz durchzuführen (vielen Dank!).

Bürgerfrage zum Sachstand Flächenerweiterung KiTa: BImA erklärt sich


"Thema Grundstückserweiterung KiTa für Spielfläche und Parkplätze - Stand der Verhandlungen

Der BM hat sich in der Juni-Sitzung eingelassen, ein Gespräch mit dem BImA (Eigentümer B-Plan-17-Gebiet) zwecks Flächenankauf an der KiTa-Südostseite (Beschluss B-21/049) zu führen.

FRAGE 2: Wie ist der Stand der Bemühungen, die von der GV am 18.06.21 beschlossene Flächenerweiterung des KiTa-Grundstücks zu realisieren?"

Der Bürgermeister antwortete mit dem Hinweis, dass der Grundstückseigentümer BImA sich schriftlich dazu geäußert hätte und dass darüber beraten werden müsse. Daraufhin wurde über den Fraktionsvorsitzenden der CDU bekannt, dass dieses Schreiben vom 01.09.21 erst 6 Tage später an alle Fraktionsvorsitzenden gegangen wäre. Die Position des Eigentümers und Erschließungsträgers zum B-Plan-Gebiet 17 wäre nun klargestellt. Der Bund sei bereit, die gewünschte Zusatzfläche für das KiTa-Grundstück für Park- und Spielflächen zu veräußern, wenn der B-Plan 17 im Gegenzug auf den neuesten Stand gebracht werden würde. Zitat:

...die mir bekanntgewordene Vorlage zur Beschlussfassung zur verkehrlichen Erschließung der "KiTa am Dahlienweg" (Drucksache-Nr. B-21/046) sowie die öffentlichen Diskussionen besorgter Bürger in Stahnsdorf haben mich bewogen, sich mit diesem Schreiben an Sie zu wenden. lch sichere lhnen hiermit zu, die für die KiTa benotigte Mehrbedarfsfläche zur Größe von ca. 2.000 m² nicht anderweitig zu vermarkten, sondern an die Gerneinde Stahnsdorf zu veräußern, damit die neue KiTa voll funktionsfähig werden kann. Dies setzt allerdings zwingend voraus, dass der rechtskräftige Bebauungsplan zügig an die rechtlich aktuellen Gegebenheiten angepasst, entsprechend geändert und kurzfristig rechtlich vollziehbar wird.

Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben macht also den Verkauf der notwendigen Flächen davon abhängig, dass der über 20 Jahre alte Bebauungplan Nr. 17 von der Gemeinde Stahnsdorf auf die neuen Regelwerke angepasst werden soll.

Diese Problematik wurde auf diesen Webseiten von Anfang an angesprochen. Über die noch unbekannten Folgen dieses Schreibens wird hier noch zu sprechen sein...

Update Stand: 05.08.24

Voriger Beitrag Zurück zur Übersicht Nächster Beitrag