Frühere Zusagen der Gemeinde nicht eingehalten
Vor 15 Jahren schon (13.10.2006) äußerte die zuständige Straßenverkehrsbehörde in Ihrer Stellungnahme zur KiTa-Planung folgende Bedenken:
"Mit der konkreten Erschließungsplanung sollte berücksichtigt werden, dass Parkflächen auch an der Straße vorzuhalten sind, damit die Eltern ihre Kinder geordnet zur Kita bringen können, da die geplanten 10 Parkplätze auf dem Grundstück erfahrungsgemäß vom Personal der Kita genutzt werden."
Die Abwägung der Gemeinde lautete damals:
"Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Die Gestaltung der öffentlichen Straßenverkehrsflächen ist nicht Gegenstand des Bebauungsplans der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17 „Gebiet südlich der Blumensiedlung an der Hortensienstraße“ (im Sprachgebrauch „Schmale Enden II“), sondern wird in der nachgeordneten Fachplanung geregelt. Bei der erstmaligen Herstellung des Dahlienweges besteht aufgrund der Breite der Verkehrsfläche grundsätzlich die Möglichkeit, die Anlage von Parkplätzen zu berücksichtigen. Unter der Voraussetzung der zeitgleichen Umsetzung des Wohngebietes bzw. der Wohngebietsstraßen stehen zusätzlich die geplanten Besucherstellplätze in den Planstraßen B, C (Bebauungsplan Nr. 17), angrenzend an die Kita, zur Verfügung.
Beschlussempfehlung: Die abgegebene Stellungnahme bewirkt keine Planänderung." (Quelle von Dezember 2007, s. Seite 5)
Beschlussempfehlung: Die abgegebene Stellungnahme bewirkt keine Planänderung." (Quelle von Dezember 2007, s. Seite 5)
Kommentar: Obwohl die Verkehrsproblematik lange bekannt ist, wurde nun 2020 OHNE eine "zeitgleiche Umsetzung" der Wohngebietsstraßen die KiTa geplant und stattdessen von der Kapazität zudem erheblich vergrößert. Parkplätze sind noch nicht einmal für die zukünftigen ~30 Angestellten, geschweige denn für Eltern vorgesehen. Damit widerspricht die Gemeinde Stahnsdorf ihren eigenen Vorgaben. 3 der 10 Parkflächen sind übrigens aktuell für Behinderte vorgesehen.