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Bauträger des Bebauungsplan 17 (BImA) gibt fehlende Planungsreife zu

Der Investor des B-Plan-Gebietes, in dem die Groß-KiTa liegt, hat nun zugegeben, dass der B-Plan "nicht planungsreif" ist. Damit bewahrheitet sich eine lange von der Gemeindeverwaltung und dem Bürgermeister Hrn. Albers persönlich bestrittene Anliegerposition. Zitat eines vorliegenden Septemberschreibens:

"Wegen der Kita-Mehrbedarfsfläche und der geänderten Vorgaben zu den Verkehrsflächen ist unter anderem der Bebauungsplan für das Wohnbaugebiet „Schmale Enden II“ zwingend zu überarbeiten. Sowie der Bebauungsplan Planreife erlangt hat,
können die Bauleistungen für die mediale und verkehrliche Erschließung des Wohnbaugebietes ausgeschrieben werden."

Jahrelange Stahnsdorfer Ignoranz hat Folgen

Die KiTa wurde an einer zu schmalen Straße geplant und gebaut. Der "rechtskräftige B-Plan" (wiederholte Äußerung des BM) weist keine genehmigungsfähige Straßenbreite auf und muss "zwingend" überarbeitet werden. Diese offensichtliche Tatsache wurde seitens der Stahnsdorfer Verwaltung ignoriert. Nun steht der KiTa-Bau und sein Trafohaus zu dicht an der Straße. Bauen wie in Schilda.

Damit disqualifiziert sich der Dahlienweg als Autozufahrt für eine Groß-KiTa mit Eltern-Taxiständen - Anliegerposition seit 2020.

Ausbaupläne Dahlienweg jetzt auf Stahnsdorfer Gemeindeseiten

Die Stahnsdorfer Bauverwaltung hat am 19.09. (unter "Dahlienweg") schnell noch den Ausbau des Dahlienwegs unter dem Schwindel einer "Sanierung der Trinkwasserleitung" veröffentlicht. Zumindest die bestehende PE-Rohrleitung für Trinkwasser sowie Abwasserkanäle wurden für die Grundstücke Nr. 25-29 allerdings 1994 neu hergestellt - da muss überhaupt nichts saniert werden.

[KORREKTUR: Die Hauptwasserleitung des Dahlienwegs (360m) soll noch teilweise aus Asbestzement bestehen, nur die Hausanschlüsse sind bereits modern. Von daher handelt es sich zumindest beim Trinkwasser um eine Teilsanierung].

Letztlich will man damit eine überflüssige Regenwasserableitung legalisieren und den B-Plan-Auflagen einer verbreiterten Anliegerstraße und Verkleinerung der Baugrundstücke im Plangebiet entkommen. Eine perfide Strategie und Beleg eines wiederholt unrechtmäßigen Vorgehens in der Sache.

Aus Anliegersicht überschreitet die Gemeinde Stahnsdorf hier erneut den Rechtsrahmen, den der B-Plan vorgibt. Die B-Plan-Straßen müssen auch vor der KiTa neu bewertet werden. Die nun geschaffene Enge infolge des voreiligen KiTa-Baus zieht eine reduzierte Nutzung nach sich. Nur eine Verkehrsberuhigte Zone ohne KiTa-Anlieferungsverkehr und Straßenparkraum ist Ausweg aus diesem Murks. Stattdessen Eltern-Zufahrt von Süden her mit Parkplatz dort. Die notwendige Zusatzfläche will der Bund/BImA an Stahnsdorf günstig verkaufen.